Schutz bei Alleinarbeit

Notfallknopf als Sicherheitsmaßnahme

HelpMeButton Illustration

Alleinarbeit bedeutet: keine Kollegen in Rufweite, keine sofortige Hilfe bei einem Unfall oder Überfall. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der HelpMeButton bietet einen definierten Notfallweg für Mitarbeiter an isolierten Arbeitsplätzen.

Was bedeutet Alleinarbeit rechtlich?

Alleinarbeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter von anderen Personen nicht gesehen oder gehört werden kann und bei einem Notfall nicht sofort Hilfe erhält. Die DGUV Regel 112-139 und die Arbeitstättenverordnung fordern, dass Arbeitgeber für diese Situationen geeignete Maßnahmen ergreifen. Der HelpMeButton kann Teil dieser Maßnahmen sein.

Branchen mit häufiger Alleinarbeit

Tankstellen

Nachtbetrieb

Lager und Logistik

Früh-/Spätschicht

Hotels

Nachtportier, Hauswirtschaft

Einzelhandel

Spätverkauf, Kassenschluss

Gastronomie

Küche, Spätschicht

Reinigungsdienste

nach Geschäftsschluss

Praxen

Notdienst

Dokumentierte Alarmannahme

Jeder Alarm wird von der Leitstelle dokumentiert. Das bedeutet: Im Falle einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt kann nachgewiesen werden, dass ein funktionierendes Notfallsystem vorhanden ist und Alarme professionell bearbeitet werden.

Standardpaket

1 BUTTON
9,98 €monatlich
  • 99 € einmalig für den HelpMeButton
  • 24/7 Leitstellenaufschaltung
  • Maßnahmegespräch vor Versand
  • 24 Monate Laufzeit
2+ BUTTON
19,90 €*monatlich
  • 99 € einmalig pro HelpMeButton
  • 24/7 Leitstellenaufschaltung
  • Maßnahmegespräch vor Versand
  • 24 Monate Laufzeit
  • * bei Installation an derselben Adresse/Aufgang

Diese Option ist für Unternehmen gedacht, die schnell starten wollen: ein Standort oder klare Einsatzlogik – mit Maßnahmenplan vor Aktivierung.
Alle komplexeren Anforderungen führen zur
Beratung.

Hinweis: Externe Stellen handeln eigenverantwortlich. Keine Garantie für Eintreffzeiten. Kein Pflegeprodukt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum HelpMeButton

Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Der HelpMeButton kann eine zentrale Komponente sein, muss aber ggf. durch weitere Maßnahmen ergänzt werden.

Der Arbeitgeber. Er muss die Risiken der Alleinarbeit bewerten und geeignete Maßnahmen festlegen.