Gefährdungsbeurteilung Überfallrisiken 2026: Pflicht und Praxis

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Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Autor: Stadtritter GmbH, Betreiber des HelpMeButton und einer VdS-zertifizierten 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle

Jeder Arbeitgeber mit Überfallgefährdung ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und Maßnahmen zu dokumentieren. Dieser Beitrag zeigt, wie die Beurteilung nach §5 ArbSchG und DGUV Information 206-007 in der Praxis aussieht.


Das Wichtigste in 30 Sekunden:
– §5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
– DGUV Information 206-007 konkretisiert Überfallrisiken
– Dokumentation, Umsetzung und Kontrolle: ein Zyklus
– Mitarbeiter-Einbindung und Schulung zwingend
– HelpMeButton ist eine anerkannte technische Maßnahme


Rechtsrahmen

§5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, dokumentieren und daraus Maßnahmen ableiten. Das gilt für alle Branchen.

DGUV Vorschrift 1 §8: Konkretisiert die Dokumentationspflichten.

DGUV Information 206-007: Gibt konkrete Hinweise für Überfallrisiken bei Apotheken, Tankstellen, Einzelhandel etc.

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1. Arbeitsplätze erfassen

Alle Arbeitsbereiche mit Publikumsverkehr, Bargeldführung, BTM-Handling, Einzelarbeit dokumentieren.

2. Gefährdungen ermitteln

Typische Gefährdungen bei Überfall-Risikobetrieben:
– Raubüberfall
– Bedrohung/Beleidigung
– Körperliche Gewalt
– Psychische Belastung nach Vorfall
– Einbruch in abgeschlossene Bereiche

3. Risiko bewerten

Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit (niedrig/mittel/hoch) und Schadensausmaß (leicht/mittel/schwer). Daraus resultiert die Priorität.

4. Maßnahmen ableiten

Technische Maßnahmen (T):
– Alarmanlage
– Videoüberwachung
– HelpMeButton / stiller Alarm
– Sichere Bargeldhandhabung (Zeitsafes)
– Schutzverglasung
– Fluchtwege

Organisatorische Maßnahmen (O):
– Zwei-Personen-Regel
– Bargeldreduktion
– Öffnungs-/Schließverfahren
– Notfallpläne

Personenbezogene Maßnahmen (P):
– Mitarbeiterschulung
– Deeskalationstraining
– Nachbetreuung bei Vorfällen

Die TOP-Hierarchie: technisch vor organisatorisch vor personenbezogen.

5. Maßnahmen umsetzen

Mit Verantwortlichkeit, Budget und Zeitplan.

6. Wirksamkeit prüfen

Regelmäßige Tests (Alarmübungen), Mitarbeiterbefragung, Vorfallmeldungen auswerten.

7. Dokumentation fortschreiben

Mindestens jährlich aktualisieren, bei Änderungen sofort.

Typische Betriebe und Maßnahmenpakete

Apotheke

  • HelpMeButton am HV-Tisch und Labor
  • BTM-Schrank nach §15 BtMG
  • Videoüberwachung Eingang und Handverkauf
  • Deeskalationstraining jährlich
  • Schutzglas am HV-Tisch (optional)

Siehe Notfallkonzept Arztpraxen/Apotheken.

Tankstelle

  • Stiller Alarm an Kasse
  • Zeitverzögerter Safe
  • Bargeldreduktion nachts
  • Videoüberwachung innen/außen
  • Zwei-Personen-Regel in den umsatzstarken Schichten

Vertiefend siehe Tankstellen und Kioske absichern.

Einzelhandel

  • HelpMeButton am Kassensystem
  • Notfallverfahren bei Ladendiebstahl
  • Schlüsseltresor bei Schichtwechsel

Siehe Ladendiebstahl verhindern.

Hotellerie

  • HelpMeButton Rezeption
  • Videoüberwachung öffentlicher Bereiche

Siehe Hotelsicherheit an der Rezeption und Hotelsicherheit 2026.

Praxis-Schritt: Wie eine Gefährdungsbeurteilung in 4 Wochen entsteht

Damit der Sieben-Schritte-Zyklus nicht in der Schublade landet, hat sich ein gestaffelter Zeitplan bewährt:

  • Woche 1, Datensammlung: Schichtpläne, Vorfallhistorie der letzten 24 Monate, Bargeldlimits, BG-Beitragsbescheid, ggf. PKS-Auszug auf Landkreisebene. Wer Daten lückenhaft hat, dokumentiert das ausdrücklich. Fehlende Statistik ist selbst ein Befund.
  • Woche 2, Begehung: Jede Filiale wird mit dem Sicherheitsbeauftragten und einer Person aus dem operativen Team begangen. Foto-Protokoll mit Sichtachsen, Fluchtwegen, Bargeldhandling, Alleinarbeit-Phasen.
  • Woche 3, Maßnahmenplan: TOP-Prinzip anwenden, Verantwortlichkeiten und Budgets festschreiben. Technische Maßnahmen werden zuerst geprüft, bevor organisatorisch oder personenbezogen ergänzt wird.
  • Woche 4, Freigabe und Unterweisung: Geschäftsleitung zeichnet ab, Mitarbeitende werden unterwiesen, das Dokument geht ins Wiedervorlagesystem (mindestens jährliche Aktualisierung).

Häufige Mängel bei Audits

Berufsgenossenschaftliche Aufsichtspersonen finden in der Praxis dieselben Lücken immer wieder:

  • Gefährdungsbeurteilung vorhanden, aber älter als drei Jahre und ohne Anpassung nach Vorfällen
  • Keine Einbeziehung psychischer Belastungen (insbesondere nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
  • Mitarbeitende kennen den Notfallplan nicht oder wissen nicht, wo der HelpMeButton sitzt
  • Keine Wirksamkeitsprüfung dokumentiert (Schritt 6 wird systematisch übersprungen)
  • Externe Dienstleister (Reinigung, Wachschutz, Lieferanten) sind in der Beurteilung nicht erfasst

Jeder dieser Punkte taucht regelmäßig in BG-Bescheiden auf und führt zu Auflagen, im Wiederholungsfall zu Bußgeldbescheiden.

HelpMeButton als anerkannte Maßnahme

Der HelpMeButton mit Leitstellenaufschaltung gilt nach DGUV Information 206-007 als anerkannte technische Maßnahme. Das bedeutet für den Arbeitgeber:

  • Erfüllung der Arbeitsschutzpflicht
  • Dokumentation für Berufsgenossenschaft
  • Versicherungsrelevanter Nachweis
  • Rechtssicherheit

Nachbetreuung nach Vorfall

§3 ArbSchG und §4 ArbSchG fordern:

  • Psychologische Erstbetreuung
  • Krisenintervention
  • Rückkehr-Gespräch
  • Arbeitsplatz-Neubewertung

Die Nichtbereitstellung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Dokumentationspflicht

Dokumente müssen mindestens enthalten:

  • Datum und Verantwortlicher
  • Analysierte Arbeitsplätze
  • Identifizierte Gefährdungen mit Bewertung
  • Festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Wiedervorlage

Ohne Dokumentation drohen Bußgelder und Haftung nach §130 OWiG (Aufsichtspflicht).

Stadtritter-Angebot

  • Vorbereitungsgespräch (online, 60 Min., kostenfrei)
  • Muster-Gefährdungsbeurteilung branchenbezogen
  • Technische Umsetzung (HelpMeButton, Alarmanlage)
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Laufende Dokumentation via Kundenportal

Kosten und Aufwand

  • Interne Erstellung: 4 bis 8 Arbeitsstunden
  • Externes Gutachten (optional): 800 bis 2.500 €
  • Technische Maßnahmen: variabel
  • Jährlicher Aufwand Aktualisierung: 2 bis 4 Stunden

Sie haben keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung? Stadtritter-Paket Gefährdungsbeurteilung: Analyse und Muster-Dokument inklusive.

Siehe Fachartikel Überfallstatistik Deutschland 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Gefährdungsbeurteilung wirklich Pflicht?
Ja, §5 ArbSchG gilt für jeden Arbeitgeber.

Ab wie vielen Mitarbeitern?
Ab einem Mitarbeiter (auch Teilzeit).

Wie oft aktualisieren?
Mindestens jährlich, bei Änderungen sofort.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, externer Berater.

Was droht bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?
Bußgeld bis 25.000 € je Verstoß nach §25 ArbSchG, dazu zivilrechtliche Haftung und ggf. §229 StGB bei Verletzungen mit nachweisbarem Organisationsverschulden.

Ist der HelpMeButton eine ausreichende Maßnahme?
Als Teil des Maßnahmenpakets ja, nicht als Einzellösung.


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