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In Pflegeheimen, Wohngruppen und in den Büros ambulanter Pflegedienste arbeiten Beschäftigte oft mit knapper Besetzung, nachts häufig allein auf einem Wohnbereich. Wird eine Pflegekraft von Besuchern, Angehörigen oder zu Betreuenden bedroht, bleibt selten Zeit für ein Telefonat.
Der HelpMeButton ist ein fest installierter Notfallknopf. Ein Druck alarmiert die rund um die Uhr besetzte Stadtritter-Leitstelle, die nach dem vorher vereinbarten Maßnahmenplan handelt. Die Notruf- und Serviceleitstelle ist VdS-zertifiziert nach VdS 3138, Standort Potsdam-Babelsberg.
Wichtig: Der HelpMeButton schützt Beschäftigte. Er ist kein Hausnotruf für Bewohnerinnen und Bewohner, kein Pflegeprodukt und ersetzt keine Rufanlage.
Warum der Schutz von Pflegepersonal geplant werden muss
Gewalt gegen Beschäftigte ist in der Pflege kein Randthema. Der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurden in den Jahren 2018 bis 2022 im Durchschnitt rund 5.300 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Jahr gemeldet, die auf Schreck- und Gewaltvorfälle zurückgingen. Das sind 7,5 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den bei ihr versicherten Branchen. Fast zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich in Einrichtungen der Beratung und Betreuung sowie in der stationären Alten- und Krankenpflege.
Arbeitgeber müssen solche Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen. Die Handlungshilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nennt dafür technische Maßnahmen wie stationäre oder mobile Notrufsysteme, organisatorische Maßnahmen wie Notfallplan und Deeskalationsmanagement und personenbezogene Maßnahmen wie Trainings. Nachtdienste nennt sie ausdrücklich als Beispiel für Alleinarbeit, die besonders betrachtet werden sollte.
Der HelpMeButton kann ein technischer Baustein dieses Konzepts sein. Ob er im Einzelfall genügt, ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Typische Situationen in der Pflege
Wo der Notfallknopf in der Pflege passt und wo nicht
Geeignet: feste Arbeitsplätze
- Dienst- und Stationszimmer, auch für den Nachtdienst
- Empfang, Pforte und Besucheranmeldung
- Besprechungs- und Beratungsräume
- Medikamentenraum
- Büro und Stützpunkt eines ambulanten Pflegedienstes
- Dienstzimmer in Wohngruppen und betreuten Wohnformen
Nicht geeignet: unterwegs und ohne Bewusstsein
Wer in der ambulanten Pflege Hausbesuche macht, braucht einen Alarm, den er bei sich trägt. Dafür sind Personen-Notsignal-Geräte vorgesehen, die am Körper getragen werden (DGUV Regel 112-139). Der HelpMeButton ist fest installiert und kein solches Gerät.
Der Button muss bewusst gedrückt werden. Er erkennt weder einen Sturz noch Bewegungslosigkeit.
So läuft der Alarm
- Vor der Aktivierung: Im Maßnahmegespräch legen Sie fest, wer informiert wird, in welcher Reihenfolge und ob der Alarm still oder offen ausgelöst wird. Für jeden Einbauort, etwa Wohnbereich oder Empfang, wird hinterlegt, wo der Button sitzt.
- Auslösen: Die Pflegekraft drückt den Knopf. Ist ein stiller Alarm vereinbart, gibt das Gerät kein hör- oder sichtbares Signal.
- Annahme: Die Leitstelle empfängt den Alarm und ordnet ihn dem hinterlegten Objektprofil zu.
- Benachrichtigung: Die Leitstelle informiert die vereinbarten Stellen in der festgelegten Reihenfolge, zum Beispiel Polizei, Pflegedienstleitung, Hausleitung oder Rufbereitschaft.
- Dokumentation: Der Vorgang wird nach Plan abgearbeitet und dokumentiert.
Die Reaktion erfolgt nach dem hinterlegten Maßnahmenplan. Externe Stellen handeln eigenverantwortlich; Eintreffzeiten werden nicht zugesagt. Was die Leitstelle bei einem Alarm tut, wird vor dem Versand im Maßnahmegespräch festgelegt. Bedrohungslagen im Dienst und ein medizinischer Notfall einer Pflegekraft werden nur so behandelt, wie es im Maßnahmegespräch vereinbart wurde.
Der Button sendet über Mobilfunk (GSM) und braucht weder Internet noch Festnetz vor Ort; am Einbauort muss Mobilfunkempfang bestehen. Er prüft sich täglich selbst und wird mit einer Klebehalterung befestigt, ein Techniker ist dafür nicht erforderlich.
Was der HelpMeButton in der Pflege nicht ist
- Kein Hausnotruf: Für Bewohnerinnen, Bewohner und Pflegebedürftige zu Hause ist ein Hausnotruf die richtige Wahl. Den Unterschied erklärt die Seite Notfallknopf vs. Hausnotruf.
- Kein Pflegeprodukt: Der HelpMeButton ist kein Pflegehilfsmittel; die Pflegekasse übernimmt keine Kosten.
- Keine Sprechverbindung zur Leitstelle.
- Keine medizinische Überwachung: Es werden keine Vitalwerte gemessen.
- Keine Rufanlage: Er ersetzt nicht die Anlage, mit der Bewohnerinnen und Bewohner das Pflegepersonal rufen.
- Kein tragbares Personen-Notsignal-Gerät für Hausbesuche oder Alleinarbeit abseits fester Plätze.
- Kein Ersatz für Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan und Deeskalationstraining.
Standardpaket für Pflegeeinrichtungen
- 99 € einmalig inkl. MwSt. für den HelpMeButton
- 24/7 Leitstellenaufschaltung
- Maßnahmegespräch vor Versand
- 24 Monate Laufzeit
- 99 € einmalig inkl. MwSt. pro HelpMeButton
- 24/7 Leitstellenaufschaltung
- Maßnahmegespräch vor Versand
- 24 Monate Laufzeit
- * bei Installation an derselben Adresse/Aufgang
Diese Option ist für Unternehmen gedacht, die schnell starten wollen: ein Standort oder eine klare Einsatzlogik, mit Maßnahmenplan vor der Aktivierung. Komplexere Anforderungen klärt die Beratung.
Hinweis: Externe Stellen handeln eigenverantwortlich. Keine Garantie für Eintreffzeiten. Kein Hausnotruf, kein Pflegeprodukt, keine Sprechverbindung, keine medizinische Überwachung.
Mehrere Häuser eines Trägers, Wohnbereiche an verschiedenen Adressen oder unterschiedliche Abläufe je Standort klärt die Beratung. Alle Preise inkl. MwSt.
FAQ: Notfallknopf Pflegepersonal
Nein. Der HelpMeButton schützt Beschäftigte an festen Arbeitsplätzen. Er hat keine Sprechverbindung und ist nicht für Pflegebedürftige gedacht. Für Bewohnerinnen und Bewohner oder Pflegebedürftige zu Hause ist ein Hausnotruf die richtige Wahl.
Nein. Der HelpMeButton ist kein Pflegehilfsmittel. Stadtritter ist dafür kein zugelassener Leistungserbringer, und das Gerät hat keine Sprechverbindung.
Nein. Der Button ist fest installiert. Für Einsätze in den Wohnungen von Klientinnen und Klienten sind am Körper getragene Personen-Notsignal-Geräte vorgesehen. In der Zentrale oder im Büro des Pflegedienstes kann der HelpMeButton dagegen sinnvoll sein.
Typisch sind Dienst- und Stationszimmer, Empfang oder Pforte, Besprechungsräume und das Büro des Pflegedienstes. Der Button wird mit einer Klebehalterung so befestigt, dass er für Beschäftigte erreichbar und für Besucher nicht sichtbar ist. Ein Techniker ist dafür nicht erforderlich.
Die Stadtritter-Leitstelle empfängt den Alarm und informiert die im Maßnahmenplan festgelegten Stellen in der vereinbarten Reihenfolge, etwa Polizei, Pflegedienstleitung oder Rufbereitschaft. Externe Stellen handeln eigenverantwortlich, Eintreffzeiten werden nicht zugesagt.
Das ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung. Wird eine gefährliche Arbeit allein ausgeführt, verlangt DGUV Vorschrift 1 zusätzliche technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen. Muss die Pflegekraft auch abseits fester Plätze geschützt sein, kommt ein Personen-Notsignal-Gerät nach DGUV Regel 112-139 in Betracht. Der HelpMeButton deckt feste Arbeitsplätze ab.
Ein Button kostet 9,98 € im Monat und 99 € einmalig. Ab zwei Buttons an derselben Adresse zahlen Sie 19,90 € im Monat pauschal, unabhängig von der Anzahl der Buttons, und je Button 99 € einmalig. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, die Laufzeit beträgt 24 Monate.
Ja. Dafür ist die Beratung vorgesehen. Jede Adresse erhält einen eigenen Maßnahmenplan mit den zuständigen Ansprechpartnern.
Beratung für Pflegeeinrichtungen anfordern
Im Beratungsgespräch, rund 15 Minuten, klären Sie mit Stadtritter Einsatzorte, Szenarien, Maßnahmenkette und Standorte. Telefonisch erreichen Sie die Beratung unter 0331 704444-00.
Verwandte Seiten
Quellen: BGW, „Gewalt und Aggression in den Branchen der BGW. Unfalldaten der BGW aus den Jahren 2018 bis 2022 und Forschungsergebnisse“, Stand 09/2023, Abschnitt 1 Zusammenfassung. DGUV Information 207-025 „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“, November 2018, Abschnitte 4.1, 4.2 und 4.6. DGUV Vorschrift 1, § 8 Abs. 2. DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“. § 5 Arbeitsschutzgesetz. Abgerufen am 12.10.2026.